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Die Therapie mit Cannabis

Die Therapie mit Cannabis

erfolgt streng nach den Richtlinien für die Anwendung von Betäubungsmitteln.
Bei der Therapie steht die Reduzierung von Schmerzen im Mittelpunkt.
Ich behandele mit Cannabis keine Krankheitsbilder ausserhalb meines Fachbereiches wie z.B. ADHS und psychische Störungen.
Viele Krankehiten lassen sich sehr gut und natürlich mit der TCM und der orthomolekularen Medizin behandeln und auch heilen. 


Nachteile Cannabinoiden

  • Die Therapie mit Cannabinoiden ist auf lange sicht recht teuer.
  • Meist werden nur die Symtome gelindert.
  • THC-haltige Cannabinoide sind BTM pflichtig. 
  • Beim Grenzübertritt mit BTM pflichtigen Medikamenten wie Opiate und Cannabinoide sind einige Formalitäten zu beachten. Meist muss für jede Reise eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese wird im Anschluß durch das Gesundheitsamt bestätigt. In einigen Ländern sind einige Medikamente sogar verboten. 

Chronische Schmerzen

Nachdem die klassischen Methoden wie z.B. Physiothreapie, Ergotherapie und nicht BTM-pflichtige Medikamente erfolglos waren, kann die Therapie zunächst mit Cannabisextrakten z.b. Tilray/Dronabinol beginnen. Mit dem Therapeuten wird eine effizente kombination aus THC und CBD auf die aktuell Situation und den Tagesablauf abgestimmt. 

Im weiteren Verlauf und bei Bedarf können Schmerzattacken durch gezielten Einsatz von Cannabisblüten mit einem medizinischen Verdampfer gelindert werden.


 

Alternativen zu Cannabinoiden

Es gibt viele alternativen zu einer Behandlung mit Cannabinoiden, die langfristig günstiger sind und die Gesundheit verbessern und schützen.
Ein wesentlicher Baustein ist eine gute Physiotherapie, sprechen Sie mit Ihrem Physiotherapeuten was Sie ggf. für eine erweiterte Leistung zuzahlen müssen.
Aus meiner Erfahrung ist es häuffig besser, das Geld in eine gute Behandlung zu inverstieren als in Medikamente.
In dem Reiter SCHMERZTHEAPIE finden Sie einige Ansätze die vielen Patienten schon geholfen haben.

Palliativmedizin

Gemäß den Leitlinine ist die Hürde für den Einsatz von Cannabis in der Pallitativmedizin etwas niedriger. In der Regel werden von den Privaten Krankenkassen die kosten für die Therapie übernommen.

Ideal ist Canabis zur reduzierung der Schmerzen bei Krebspatienten im fortgeschrittenen Stadium.
Wichtig ist, dass die Behandlung mit den onkologischen Fachärzten abgestimmt ist.
Bei der Therapie mit Cannabis und auch Methadon  ist das Ziel die reduzierung der Schmerzen. Mögliche negative oder positive Auswirkungen auf den Verlauf einer Krebserkrankungen liegen ausserhalb meines Fachbereiches, daher erfolgt die Therapie nur in Abstimmung mit den behandelnden Onkologen.
 


 

Ablauf der Therapie

  1. Kontaktaufnahme per Telefon +49 7221 85 89 828
  2. Ausfüllen der DSGVO Unterlagen
  3. Einsenden der wesentlichen Befunde 
  4. Erste bewertung durch den Arzt ob eine Therapie mit Canabis indiziert ist und den Richtlinen entspricht
  5. Abstimmung eines ersten Termins in Baden-Baden
  6. Ausfüllen des online DSF (Deutschen Schmerzfragebogen)
  7. Sprechstunde in Baden-Baden
    Durchsicht der Befunde, DSF und Anamnese mit anschließender 
  8. Ermittlung des Gesamtkörperzustandes 
  9. Erarbeitung eines Therapieplanes inkl. Aufdosierung 
  10. Abstimmung weiteres Vorgehen in Abhängikeit vom Kostenträger bzw. eines Antrages auf Kostenübernahme
  11. enge Abstimmung (ggf telefonisch) bez. des Fortschrittes und möglichen Komplikationen
  12. erste Erfolgskontrolle nach ca. 2-3 Wochen inkl. Anpassung der Rezeptur 
  13. Fortlaufende Erfolgskontrolle inkl. folgerezepten alle 4-6 Wochen
  14. Verlaufsdokumentation mit dem DSF alle 3 Monate 

Grundsätzliche Rahmebedingungen

  • Wir dürfen Ihnen die BTM Rezepte nur persönlich aushändigen, kein Versandt per Post oder Einschreiben
  • Der Fokus der Therapie liegt auf der Reduzierung von Schmerzen
  • Meine aktuellen Patienten kommen alle mit einer Tagesdosis von <1,5g Cannabisblüten aus. Eine höhre Dosierung halte ich nur im palliativen Bereich für sinnvoll.

Ausszug aud dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)

(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
a) nicht zur Verfügung steht oder
b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

(Quelle: 14-Nov-2018, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html)

 

Abrechung und Kosten

Die Abrechnung erfolgt für Selbstzahler und privatversicherte gemäß der GOÄ.

Bitte klären Sie mit ihrer privaten Versicherung ob die Kosten für eine Schmerztherapie übernommen werden. Aufgrund der Vielfalt der Verträge kann hier keine pauschale Aussage gamacht werden.

Hier einige typische Ziffern für die Behandlung in der Schmerztherapie.

Erhebung einer Schmerzanamnese
bei chronischen Schmerzen (60 min.)

GOÄ-Nr. 30A x 2,3

Untersuchung zur Erhebung des
Ganzkörperstatus

GOÄ-Nr. 8 x 2,3

Akupunktur zur Schmerzbehandlung

GOÄ-Nr. 269A x 2,3

Blockade des Trucus sympatiku Ganglion
cervicale superius oder Ganglion stellatum mittels
Anästhetika

GOÄ-Nr. 497 x 2,3

Folgeberatung, auch telefonisch
kurz

GOÄ-Nr. 1 x 2,3

über 10 min.  

GOÄ-Nr. 3 x 2,3

über 30 min.  

GOÄ-Nr. 3 x 3,5

Ausführlicher Befundbericht

GOÄ-Nr. 75 x 2,3

Schriftliche gutachtliche Äußerung

GOÄ-Nr. 85 x 2,3

Schriftliche gutachtliche Äußerung  
mit einem das gewöhnliche Maß übersteigendem
Aufwand, je angefangene Stunde Arbeitszeit

GOÄ-Nr. 85 x 2,3

Schreibgebühr, 
je angefangene DIN A4-Seite

GOÄ-Nr. 95 x 1,0

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, 
Arbeitsunfähigkeit, BTM Ausweis,
Bescheinigung Schengen Artikel 75

GOÄ-Nr. 70 x 2,3

 

Hier einige grobe Richtwerte, die Abrechnung erfolgt gemäß dem Behandlungsvertrag und der aktuellen GOÄ

Erster Termin 132 - 185Euro

Folgetermin Verlaufskontrolle und Beratung 31-65Euro 

Behandlung z.B. Akupunktur, Blockaden, Infusionen 55-90Euro 

Kosten für Medikamente zwischen 270€ und 1.200€ pro Monat im Mittel aller Patienten ca. 500€ pro Monat.

Anträge, Briefe, Schriftliche gutachterliche Äußerung ca. 67-85€ pro angefangene Stunde.
(Antrag ohne zusätlichle Forderung der Versicherung ca. 2Std.)

Für weiterführende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie unter +49-7221-8589828 einen persönlichen Beratungstermin.